Technische Dokumentation, Maschinen- & Arbeitssicherheit

Laserschutz

Die Anwendungsgebiete von Laserstrahlung sind sehr vielfältig.

Laser werden in der Forschung, in der industriellen Fertigung oder zur Bearbeitung und Vermessung verschiedenster Materialien eingesetzt. 

Der Laserschutzbeauftragte unterstützt 

  • bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 OStrV
  • bei der Durchführung der erforderlichen Schutzmaßnahmen nach § 7 und
  • bei der Überwachung des sicheren Betriebes von Lasereinrichtungen nach § 5 Satz 1.

Zu den Aufgaben des Laserschutzbeauftragten gehören insbesondere

  • die Mitwirkung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • die Mitwirkung bei der Umsetzung der in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Schutzmaßnahmen durch den Unternehmer, z. B. Mitwirkung bei der Unterweisung der Beschäftigten, Abgrenzung und Kennzeichnung des Laserbereichs, Beschaffung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wie Laserschutzbrillen ...
  • die Gewährleistung des sicheren Betriebs durch regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen.

Bei ausschließlicher Verwendung von Lasern der Klassen 1 und 2 nach DIN EN 60825-1 ist kein Laserschutzbeauftragter erforderlich.

Unsere Kompetenz zur Beurteilung sicherer Laseranlagen erfüllt die Anforderungen der TROS Laserstrahlung, der OStrV § 5 Abs. 2 und des DGUV Grundsatzes 303-005.

Weitere Informationen zu den Laserklassen finden Sie hier...